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21.01.2013

Mietern droht die Obdachlosigkeit

Deutsche Annington fordert über 5 000 Euro: Praunheimer Ehepaar wehrt sich und kündigt seine Wohnung. Sechs Jahre Ärger mit der Deutschen Annington haben dem Ehepaar Schoof gereicht. Sie haben ihre Wohnung gekündigt und brauchen dringend eine neue Bleibe.

Von der Tischplatte im Wohnzimmer der Schoofs in der Stephan-Heise-Straße ist nicht viel zu sehen. Rechts stapeln sich die Aktenordner, links liegen Mahnschreiben der Deutschen Annington. Mit dem Slogan "Schön hier zu wohnen" wirbt die Immobilien-Gruppe auf den Briefköpfen. "Das ist doch ein Witz! Schön wohnen ist für mich etwas anderes", sagt Regine Schoof und blättert weiter in einem der Ordner.

Seit beinahe sechs Jahren streiten sich die Eheleute Schoof mit Annington. Mittlerweile geht es um 5306,94 Euro, die die Immobiliengesellschaft von dem Frankfurter Paar fordert. Die Schoofs sehen sich jedoch im Recht und verweigern die Zahlung. "Wir wissen noch nicht einmal, warum der Betrag mittlerweile so hoch ist", sagt Regine Schoof und blickt sechs Jahre zurück. "2007 flatterte uns eine Mieterhöhung ins Haus", sagt Regine Schoof. Wegen Modernisierungsarbeiten, unter anderem wurden die Kohleöfen gegen eine moderne Heizung ausgetauscht, wurde die Kaltmiete damals um 43,58 Euro auf 344,84 Euro erhöht. "Der dringend nötige Einbau der Heizung hat die Erhöhung gerechtfertigt. Allerdings erhielt die Berechnung für unsere Wohnung Fehler" erklärt Regine Schoof, warum sie die Mieterhöhung nicht in vollem Umfang akzeptierte.

Laut Mieterhöhung seien die Wände im Badezimmer neuerdings bis zur Decke gefliest. "Das war bereits bei unserem Einzug 1999 so. Uns acht Jahre später die Kosten auf die Miete aufzuschlagen ist ein Unding", empört sich Regine Schoof. Sie informierte die Deutsche Annington über den Berechnungsfehler, reduzierte die Miete dementsprechend und bat um eine neue Abrechnung. Auf diese Abrechnung warten die Schoofs bis heute.

Ähnlich unverständlich für die Schoofs waren die Betriebskostenabrechnungen. "Auch hier haben wir um Aufklärung gebeten. Als Reaktion gab es nur Mahnungen." Bald riss dem Ehepaar der Geduldsfaden, eine Anwältin wurde eingeschaltet. Die Parteien trafen sich vor Gericht. Im letzten Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt wird dem Ehepaar Schoof Recht gegeben. Die Forderungen der Immobilien- Gruppe seien nicht gerechtfertigt.

Für die Deutsche Annington gestaltet sich der Sachverhalt anders. Ende 2010 sei die Mieterin vom Landgericht Frankfurt rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete rückwirkend zum Juli 2007 verurteilt worden. Bis heute sei sie der Forderung nicht nachgekommen, eine Zahlungsklage würde laufen. Eine Nachfrage beim Landgericht konnte dies jedoch nicht bestätigen. Dort hätte es zwischen beiden Parteien nur ein Berufungsverfahren gegeben, das durch Berufungsrücknahme beendet wurde.

Regine und Eric Schoof haben keine Lust auf noch mehr Streit und haben die Wohnung zum 28. Februar gekündigt. "Mit der neuen Wohnung hat es nicht geklappt. So wie es jetzt aussieht sitzen wir ab März auf der Straße." Die Annington sieht vor dem Hintergrund der Mietrückstände keinen Anlass, an den ursprünglichen Konditionen der Kündigung etwas zu ändern. "Alles andere hätte mich auch gewundert", so Regine Schoof. Bei der drohenden Obdachlosigkeit die rund 5 000 Euro an die Annington zahlen werden die Schoofs nicht. "Schließlich sind wir im Recht!" (jdi)




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