13.08.2021
Siedlung Praunheim: Parken im Vorgarten
Weil die Siedlung Praunheim stets zugeparkt ist, stellen manche ihr Auto im Vorgarten ab. Das darf nicht sein, moniert die SPD und fordert mehr Kontrollen und Bewohnerparken.
Ein Vorgarten ist kein Stellplatz. Eigentlich macht das Wort „Vorgarten“ den eigentlichen Nutzen schon deutlich, nämlich, dass dort vornehmlich Blumen, Sträucher und Kräuter wachsen. Doch in der Siedlung Praunheim, im Bereich des „3. Bauschnitts“ westlich der Ludwig-Landmann-Straße, ist der Parkdruck seit Jahren so hoch, dass manche Leute, die dort leben, ihr Auto in den Garten vor ihren Häusern abstellen. Schuld daran ist laut SPD im zuständigen Ortsbeirat 7, dass vor allem Gewerbetreibende mit ihren Fahrzeugen zahlreiche Parkplätze an der Straße blockierten sowie Pendler:innen, die ihre Autos in dem Wohngebiet abstellten, um in die U-Bahn oder in die Busse umzusteigen, dir dort in der Nähe entlangfahren.
Das habe bei einigen Bewohner:innen dazu geführt, den Vorgarten als Parkplatz zweckzuentfremden. Eine solche Nutzung ist aber laut der Frankfurter Vorgartensatzung nicht zulässig. Um das Problem trotzdem für die betroffenen Bewohner:innen etwas zu lindern und im Gegenzug den „illegalen Parkplätzen“ einen Riegel vorzuschieben, plädiert der Ortsbeirat 7 dafür, in dem Gebiet vorrangig Bewohnerparken einzurichten. Zugleich fordert das Gremium verstärkte Kontrollen der illegalen Stellplätze in den Vorgärten der Wohnhäuser. Eine entsprechende Initiative der SPD-Fraktion hat der 7er mit den Stimmen von SPD, Farbechte/Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, ÖkoLinx und FDP auf den Weg gebracht.
CDU für Quartiersgarage
CDU und BFF stimmten dagegen. „Durch das Anwohnerparken entsteht kein einziger zusätzlicher Parkplatz“, sagt Iris Rätzke (CDU). Auch garantiere der kostenpflichtige Anwohnerparkausweis keinen Parkplatz. „Daher ziehen wir als Lösung eine Quartiersgarage vor.“
Laut SPD-Fraktionschef Hans-Jürgen Sass ist diese aber „viel zu teuer und aufwendig in der Umsetzung“.
Für Rosemarie Lämmer (BFF) „ist es ein schwieriges Thema“. Schließlich werde der „Zustand schon lange geduldet“. Hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze macht es für Lämmer keinen Unterschied, „ob im Garten oder davor an der Straße geparkt wird“.
Das sieht Britta Schulte-Hahn (Grüne) anders: „Das Parken im Vorgarten ist nicht erlaubt.“
Artikel Frankfurter Rundschau, vom 09.08.2021. VonSonja Thelen
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