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05.04.2013

Verkehrssicherheitswochen Frühjahr 2013

In jedem Jahr führt das Verkehrsdezernat gemeinsam mit Straßenverkehrsamt, Polizei und anderen Partnern die Frankfurter „Verkehrssicherheitswochen“ durch: Jeweils nach den Oster- und Herbstferien werden gezielt öffentlichkeitswirksame Aktionen zu verschiedenen Themen und für verschiedene Zielgruppen gebündelt durchgeführt.

Neue Straßenverkehrs-Ordnung

Anlässlich der bevorstehenden Verkehrssicherheitswochen vom 8.-26. April 2013 weist Verkehrsdezernent Stefan Majer darauf hin, dass seit 1. April 2013 eine neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt: „Der Verordnungsgeber in Berlin hat mit der neuen StVO an einigen Punkten nachgebessert, was ich sehr begrüße. Die Anhebung des Verwarngeldrahmens bei Verstößen im Bereich von Parkscheinautomaten hilft bei der Durchsetzung von Kurzparkregelungen, was nicht zuletzt dem Einzelhandel nützt. Auch andere Verkehrsarten gefährdendes Falschparken wird teurer, ebenso wie Fahren ohne Licht – hier sind die richtigen Schwerpunkte gesetzt worden.“ Nina hat eine Frage an Falschparker

Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitswochen liegt daher auf der Ahndung rücksichtslosen und gefährdenden Falschparkens. Stadtrat Majer: „Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Frankfurt unterwegs ist, braucht freie und sichere Wege. Besonders Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderungen leiden darunter, dass bei einigen Autofahrerinnen und Autofahrern das Bewusstsein für die Bedürfnisse anderer nur sehr gering ausgeprägt zu sein scheint.“

Zusätzlich zum Strafzettel wird das Verkehrsdezernat während der Verkehrssicherheitswochen mit „Nina“ zum Nachdenken darüber anregen, dass Falschparken auf Geh- und Radwegen und in Haltestellenbereichen kein „Kavaliersdelikt“ ist, sondern Mitmenschen gravierend in ihrer Mobilität beeinträchtigt und auch das Unfallrisiko erhöht. Hierauf werden die motorisierten und Fahrradstreifen der Stadtpolizei – Verkehrssicherheit – eine Woche lang ein ganz besonderes Augenmerk haben.

Vor Schulen wird wieder gezielt kontrolliert

Nach dem Ende der Osterferien sind auch die Schülerinnen und Schüler wieder unterwegs auf Frankfurts Straßen. Dies nimmt die Verkehrsüberwachung zum Anlass, wieder gezielt an Schulwegen und vor Kindertagesstätten die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren.

Die fünf städtischen Radarfahrzeuge sind in dieser Zeit daher ständig unterwegs und decken so jeden Tag in der Frühschicht bis 14.30 Uhr jeweils zehn Schulwege im ganzen Stadtgebiet ab. Danach geht es natürlich in den Wohnstraßen und Tempo- 30-Zonen weiter. „Mit unserer Einsatztaktik sind wir in jeder Woche an bis zu 100 verschiedenen Stellen im Stadtgebiet präsent“, so Rainer Michaelis, Leiter der Abteilung Verkehrssicherheit im Straßenverkehrsamt, „auch wenn wir immer den einen oder anderen auf diese Weise an angepasstes Fahren erinnern müssen, freuen wir uns natürlich darüber, dass es in den letzten Jahren doch kontinuierlich immer weniger ‚blitzt’: 90% der 2012 gemessenen Fahrzeuge hielten sich an die Höchstgeschwindigkeit, seit 2005 hat sich die Übertretungsquote mehr als halbiert.“

Rad fahren in Frankfurt – aber bitte nicht „links“

In diesem Frühjahr wird das Verkehrsdezernat die im vergangenen Jahr erstmals durchgeführte Aktion „Marc“ wiederholen, um erneut eindringlich auf die Problematik hinzuweisen.





„Die Benutzung von Radverkehrsanlagen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung steigert das Unfallrisiko enorm“, mahnt Stadtrat Majer eindringlich, „wo nicht durch Beschilderung ausdrücklich Zweirichtungsverkehr erlaubt ist, ist es deswegen verboten.“ Dass dieses Verbot der Verkehrssicherheit dient, wird bei einem Blick in die polizeiliche Unfallstatistik 2011 schnell klar: 28% aller Unfälle, an denen Radfahrende beteiligt waren, entfielen auf diese eine Unfallursache!

Und das hat Gründe: Radfahrende auf der in Fahrtrichtung linken (falschen) Straßenseite werden an Einmündungen und Grundstückszufahrten vom Autoverkehr nicht ausreichend wahrgenommen. Auch deswegen dürfen gerade in Städten Zweirichtungsradwege nur unter sehr strengen Maßstäben eingerichtet werden. Daher sind Radverkehrsanlagen, die nur für einen Einrichtungsverkehr ausgelegt sind, nicht breit genug, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr zu ermöglichen – bei Berührungen sind oft schwere Stürze die Folge.

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