05.04.2013
Verkehrssicherheitswochen Frühjahr 2013
In jedem Jahr führt das Verkehrsdezernat gemeinsam mit Straßenverkehrsamt,
Polizei und anderen Partnern die Frankfurter „Verkehrssicherheitswochen“ durch:
Jeweils nach den Oster- und Herbstferien werden gezielt öffentlichkeitswirksame
Aktionen zu verschiedenen Themen und für verschiedene Zielgruppen gebündelt
durchgeführt.
Neue Straßenverkehrs-Ordnung
Anlässlich der bevorstehenden Verkehrssicherheitswochen vom 8.-26. April 2013
weist Verkehrsdezernent Stefan Majer darauf hin, dass seit 1. April 2013 eine neue
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt: „Der Verordnungsgeber in Berlin hat mit der
neuen StVO an einigen Punkten nachgebessert, was ich sehr begrüße. Die
Anhebung des Verwarngeldrahmens bei Verstößen im Bereich von
Parkscheinautomaten hilft bei der Durchsetzung von Kurzparkregelungen, was nicht
zuletzt dem Einzelhandel nützt. Auch andere Verkehrsarten gefährdendes
Falschparken wird teurer, ebenso wie Fahren ohne Licht – hier sind die richtigen
Schwerpunkte gesetzt worden.“
Nina hat eine Frage an Falschparker
Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitswochen liegt daher auf der Ahndung
rücksichtslosen und gefährdenden Falschparkens. Stadtrat Majer: „Wer zu Fuß oder
mit dem Fahrrad in Frankfurt unterwegs ist, braucht freie und sichere Wege.
Besonders Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderungen leiden darunter, dass
bei einigen Autofahrerinnen und Autofahrern das Bewusstsein für die Bedürfnisse
anderer nur sehr gering ausgeprägt zu sein scheint.“
Zusätzlich zum Strafzettel wird das Verkehrsdezernat während der
Verkehrssicherheitswochen mit „Nina“ zum Nachdenken darüber
anregen, dass Falschparken auf Geh- und Radwegen und in Haltestellenbereichen
kein „Kavaliersdelikt“ ist, sondern Mitmenschen gravierend in ihrer Mobilität
beeinträchtigt und auch das Unfallrisiko erhöht. Hierauf werden die motorisierten und
Fahrradstreifen der Stadtpolizei – Verkehrssicherheit – eine Woche lang ein ganz
besonderes Augenmerk haben.
Vor Schulen wird wieder gezielt kontrolliert
Nach dem Ende der Osterferien sind auch die Schülerinnen und Schüler wieder
unterwegs auf Frankfurts Straßen. Dies nimmt die Verkehrsüberwachung zum
Anlass, wieder gezielt an Schulwegen und vor Kindertagesstätten die Einhaltung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren.
Die fünf städtischen Radarfahrzeuge sind in dieser Zeit daher ständig unterwegs und
decken so jeden Tag in der Frühschicht bis 14.30 Uhr jeweils zehn Schulwege im
ganzen Stadtgebiet ab. Danach geht es natürlich in den Wohnstraßen und Tempo-
30-Zonen weiter. „Mit unserer Einsatztaktik sind wir in jeder Woche an bis zu 100
verschiedenen Stellen im Stadtgebiet präsent“, so Rainer Michaelis, Leiter der
Abteilung Verkehrssicherheit im Straßenverkehrsamt, „auch wenn wir immer den
einen oder anderen auf diese Weise an angepasstes Fahren erinnern müssen,
freuen wir uns natürlich darüber, dass es in den letzten Jahren doch kontinuierlich
immer weniger ‚blitzt’: 90% der 2012 gemessenen Fahrzeuge hielten sich an die
Höchstgeschwindigkeit, seit 2005 hat sich die Übertretungsquote mehr als halbiert.“
Rad fahren in Frankfurt – aber bitte nicht „links“
In diesem Frühjahr wird das Verkehrsdezernat die
im vergangenen Jahr erstmals durchgeführte
Aktion „Marc“ wiederholen, um erneut eindringlich
auf die Problematik hinzuweisen.
„Die Benutzung von Radverkehrsanlagen
entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
steigert das Unfallrisiko enorm“, mahnt Stadtrat
Majer eindringlich, „wo nicht durch Beschilderung
ausdrücklich Zweirichtungsverkehr erlaubt ist, ist
es deswegen verboten.“ Dass dieses Verbot der
Verkehrssicherheit dient, wird bei einem Blick in
die polizeiliche Unfallstatistik 2011 schnell klar:
28% aller Unfälle, an denen Radfahrende beteiligt
waren, entfielen auf diese eine Unfallursache!
Und das hat Gründe: Radfahrende auf der in
Fahrtrichtung linken (falschen) Straßenseite
werden an Einmündungen und Grundstückszufahrten
vom Autoverkehr nicht ausreichend
wahrgenommen. Auch deswegen dürfen gerade in
Städten Zweirichtungsradwege nur unter sehr
strengen Maßstäben eingerichtet werden. Daher
sind Radverkehrsanlagen, die nur für einen
Einrichtungsverkehr ausgelegt sind, nicht breit
genug, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr
zu ermöglichen – bei Berührungen sind oft
schwere Stürze die Folge.
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