20.02.2015
Schulweg soll verlegt werden
Über das Gelände der Europäischen Schule will der Ortsbeirat den Schulweg der Erich-Kästner-Schüler führen. Jetzt macht die Stadt einen Gegenvorschlag.
Praunheim.
Jeden Morgen bietet sich vor der Europäischen Schule im Praunheimer Weg das gleiche Bild: Schulbusse kommen an, Schüler der Europäischen- sowie der Ernst-Reuter-Schule steigen aus und Eltern setzen ihre Kinder ab. Mittendrin versuchen sich Ein- bis Viertklässler ihren Weg zu bahnen, denn der Schulweg der Erich-Kästner-Schüler führt direkt an der Europäischen Schule vorbei. Und die Situation wird sich künftig nicht entspannen – soll sich die Schülerzahl der Europäischen Schule doch von 1250 auf 2500 verdoppeln.
Um für die Sechs- bis Zehnjährigen mehr Sicherheit zu gewährleisten, forderte der Ortsbeirat 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt) deswegen den Magistrat auf, den öffentlichen Schulweg der Grundschüler über das Gelände der Europäischen Schule zwischen den Park- und Verkehrsflächen sowie dem eigentlichen Schulgelände zu führen. Im nördlichen und südlichen Bereich solle er jeweils mit Toren abgesichert werden.
Zwar ist ein sicherer Schulweg zur Erich-Kästner-Schule auch für die Stadt ein dringliches Anliegen, der Vorschlag des Ortsbeirates wird aber trotzdem so nicht umgesetzt. Das teilte die Stadt jetzt in einer Stellungnahme mit. Zwar befinde sich das Gelände der Europäischen Schule im Besitz der Stadt Frankfurt, es wurde aber der Schule ohne Einschränkungen zur Verfügung gestellt. Würde die Stadt nun der Anregung des Ortsbeirates folgen, würde ein öffentlicher Schulweg über ein privates Gelände mit entsprechenden haftungsrechtlichen Problemen führen.
Stattdessen überlegt der Magistrat nun, den öffentlichen Schulweg einfach auf den gegenüberliegenden Gehweg des Praunheimer Wegs zu verlegen, um so den Grundschulkindern einen gefahrlosen Schulweg zu ermöglichen. Verkehrstechnischen Einrichtungen zur sicheren Querung des Praunheimer Weges seien vorhanden.
(jdi)
Artikel Frankfurter Neue Presse vom 20.02.2015.
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