14.04.2015
Satzung landet nicht im Müll
Der Standort für die Mülltonnen an der Heerstraße bleibt weiter Thema. Denn der Vorschlag des Ortsbeirates, die Vorgartensatzung entsprechend zu ändern, hat der Magistrat jetzt abgeschmettert – ebenso wie die Möglichkeit, künftig Fahrräder und Autos im Vorgarten abstellen zu dürfen.
Noch haben die Mülltonnen in der Heerstraße auf dem Gehweg ihren festen Platz – oder besser gesagt, was von diesem während der Grundsanierung der Straße derzeit noch erkennbar ist. Dort stehen sie schon immer und dürfen es auch bleiben – zumindest bis Ende 2016 die Baustelle verschwunden ist. Und mit ihr auch die Mülltonnen. Denn laut Abfallsatzung dürfen sie gar nicht auf dem Bürgersteig stehen – und genau das will die Stadt künftig auch durchsetzen. Im Vorgarten dürfen sie allerdings auch nicht aufgestellt werden – das verbietet die Vorgartensatzung. Es sei denn, im Vorgarten werden entsprechende bauliche Vorrichtungen geschaffen – auf Kosten der Eigentümer.
Genau dagegen hatte sich der Ortsbeirat 7 (Hausen, Industriehof, Praunheim, Rödelheim, Westhausen) gewehrt und gefordert, die seit dem 22. März 1979 geltende Vorgartensatzung zu ändern, so dass das Aufstellen der Tonnen im Vorgarten nicht prinzipiell untersagt ist. Doch daraus wird nichts, wie jetzt der Magistrat in einer Stellungnahme mitteilte. Eine solche Änderung sei nicht erforderlich, heißt es in der Begründung. Weil bereits jetzt im Rahmen der sogenannten Ermessensausübung Vorgartenflächen für Mülltonnen zugelassen würden, wenn diese an anderer Stelle nicht untergebracht werden können.
„Wir bleiben dran“
„Auf dieser Antwort lassen wir es sicher nicht beruhen. Zumal die Aussagen nicht mit entsprechenden Paragrafen aus der Satzung belegt werden. Dass möchte der Ortsbeirat detailliert erläutert haben“, erklärt Ortsvorsteher Veljko Vuksanovic (CDU), dass auf die Stellungnahme neue Anträge folgen werden. Auch wolle das Gremium sich weiter für eine Änderung einsetzen, weil das Mülltonnen-Problem in den nächsten Jahren immer wieder auftauchen werde. „Auch in den May-Häuschen der Nebenstraßen stehen die Mülltonnen auf der Straße, hier werden wir irgendwann vor den selben Schwierigkeiten stehen. Es sei denn, wir finden jetzt eine Lösung“, sagt der Ortsvorsteher.
Wie die Tonnen aber in Ausnahmefällen doch im Vorgarten abgestellt werden können, darauf weist die Stadt auf der Internetseite der Bauaufsicht (www.bauaufsicht-frankfurt.de) hin. „Dass die Kosten für etwaige Umbauarbeiten vom Eigentümer getragen werden müssen, wird dort allerdings nicht erwähnt. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass die Tonnen zur Abholung von den Bewohnern an die Straße gebracht werden müssen“, sieht Vuksanovic hier vor allem Schwierigkeiten für die älteren Anwohner.
Ausnahmen für Räder
Aber nicht nur für die Mülltonnen bekam der Ortsbeirat 7 eine klare Absage erteilt. Auch die Idee, das Abstellen von Fahrrädern oder sogar Autos im Vorgarten nicht prinzipiell zu untersagen, stieß bei der Stadt nicht auf Gegenliebe. Zumal es für Fahrräder bei bestimmten Voraussetzungen bereits eine entsprechende Ausnahmeregelung gebe. Als Beispiel nennt der Magistrat das Reihenmittelhaus ohne Zugang von der Rückseite – wie es auf die meisten der May-Häuschen in der Heerstraße zutrifft. In solchen Fällen könne das Rad durchaus im Vorgarten abgestellt werden. Allerdings sollten entsprechende Flächen auf ein Minimum reduziert werden, um das Erscheinungsbild des Vorgartens soweit wie möglich zu erhalten.
Ähnliches gelte für die Möglichkeit von Auto-Stellplätzen vor dem Haus. Auch hier geben es bereits Ausnahmen – wenn es nirgends sonst auf dem Grundstück Platz dafür gebe.
Artikel Frankfurter Neue Presse vom 14.04.2015. Von Judith Dietermann
zurück
|