28.05.2019
Mysteriöse Geschichte - Rätselraten um Geisterhaus in Frankfurt
Es ist eine mysteriöse Geschichte: Auf einem Grundstück in der Bernadottenstraße in Frankfurt ruhen seit zehn Jahren die Arbeiten. Doch warum?
Hoch sind die Gräser und Sträucher auf dem Grundstück in der Bernadottestraße 57 gewachsen. So hoch und wild, dass das seit mehreren Monaten auf dem Areal stehende, abgemeldete Fahrzeug erst auf den zweiten Blick erkennbar ist. Und auch die klare Sicht auf den Rohbau auf dem Grundstück wird durch den Wildwuchs verwehrt. Was vielleicht auch besser ist, denn ansehnlich ist es nicht, was man dort erblickt.
Fünf schicke Reihenhäuser waren einst auf dem Areal geplant, zwei wurden jedoch nur errichtet. Und nie fertiggestellt. Das ärgert den Ortsbeirat 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt) seit mittlerweile über zwölf Jahren.
Es geht den Stadtteilpolitikern neben der Sicherung des Grundstücks - in direkter Nachbarschaft befindet sich ein Spielplatz - auch um den verwahrlosten Zustand des Areals, der das Vermieten oder Verkaufen der angrenzenden Wohnungen und Häusern erschwere. Im April 2007 wurde der erste Antrag gestellt. Die entsprechenden Stellungnahmen sind für die Stadtteilpolitiker jedoch weniger befriedigend. Denn auch in seiner jüngsten Antwort konnte der Magistrat keine Lösung anbieten. Das Gelände sei nach Feststellung ausreichend gesichert, heißt es darin. Formale Eigentümerin sei die Stiftung Waisenhaus, für die Liegenschaft sei jedoch bereits seit 1952 ein Erbbaurecht bestellt, das 1998 bis 2097 verlängert worden sei. Auskunft zum Erbbauberechtigten gibt es nicht.
Geisterhaus in Praunheim: Keine Baugenehmigung
Bei der Verlängerung sei zudem eine Neubebauung des Grundstücks vereinbart worden, 1998 wurde die Baugenehmigung für die fünf Reihenhäuser samt Tiefgarage erteilt. Diese erlosch 2011. Für den Zustand des Grundstücks verantwortlich sei allerdings nicht die Stiftung, sondern der Erbbauberechtigte, so der Magistrat. Dieser habe mitgeteilt, dass er das Erbbaurecht nicht verkaufen wolle, offene Forderungen vonseiten der Stiftung an ihn, wie der Ortsbeirat gemutmaßt hatte, bestünden nicht.
Weiterhin bestehe laut der Stiftung Waisenhaus keine ausreichende Rechtsgrundlage, einen sogenannten Heimfall zu ziehen. Dieser würde den Übergang des Rechts auf den ursprünglichen Rechtsinhaber, in diesem Falle die Stiftung bedeuten.
Geisterhaus in Praunheim: Stiftung als Vermittlerin
"Die alleinige Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks obliegt dem Erbbauberechtigten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Gefahren von dem Grundstück ausgehen. Bei Beschwerden kann die Stiftung allenfalls zwischen den Parteien vermitteln", so die Auskunft der Stiftung, ob Maßnahmen unternommen würden, um das Grundstück zu sichern.
Ob die Arbeiten auf dem Grundstück jemals fortgeführt werden, hängt ausschließlich vom Erbbauberechtigten ab. Gegen dessen Willen besitzt der Magistrat keine Rechtsgrundlage, um eine Veränderung des Bauzustandes zu fordern. Eine Auskunft, die der Ortsbeirat bereits vor zwei Jahren bekam und mit der er sich schon damals nicht zufrieden gab und auch dieses Mal nicht geben wird.
Artikel Frankfurter Neue Presse, vom 28.05.2019.
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