Oberbürgermeister  Peter Feldmann, zugleich ABG-Aufsichtsratsvorsitzender, begrüßt diesen Schritt  ausdrücklich. „Es ist wichtig, dass die Mieter der ABG die Sicherheit haben,  ihre Wohnung behalten zu können, sollte die Corona-Krise zu finanziellen  Engpässen führen. Ebenso wichtig ist es, dass das Kleingewerbe und die  mittelständische Wirtschaft unterstützt werden. Die ABG zeigt: Frankfurt hält  zusammen!“
Mietersprechstunden  wurden ausgesetzt – Kontakte jetzt telefonisch und online
Bis  auf weiteres finden in den Service-Centern der ABG keine Mietersprechstunden  statt. Damit sollen die Übertragungsmöglichkeiten des Corona-Virus minimiert  werden. Ein Teil der Mitarbeiter der ABG arbeitet deshalb vom Home-Office aus.  Die Arbeitszeiten wurden flexibel gestaltet, um die Zahl der Begegnungen am  Arbeitsplatz zu minimieren und Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen.  Es gelten strenge Schutzmaßnahmen. Ein Krisenstab koordiniert alle Maßnahmen  zur Bewältigung der Corona-Krise.
  
  Der Geschäftsbetrieb wird auch unter erschwerten Bedingungen in größtmöglichem  Umfang aufrechterhalten. Die Mietparteien und die Geschäftspartner erreichen  das Unternehmen telefonisch 
  oder per E-Mail. 
Mieterhöhungen sind ausgesetzt
Die  ABG verzichtet bis auf weiteres auf Mietanpassungen an die ortsübliche  Vergleichsmiete (§558 BBG). Damit möchte das Unternehmen seine Kunden entlasten  und ein Zeichen für seine gesellschaftliche Verantwortung setzen. 
Keine Kündigungen oder Räumungen von  Wohnungen - Ratenzahlungen bei Mietrückstand
Solange  diese Krise anhält wird die ABG keine Zahlungs- oder Räumungsklagen  beauftragen. Mit Mietparteien, die aufgrund der Corona-Krise mit ihren  Mietzahlungen in Rückstand geraten, wird das Unternehmen individuelle  Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen. Damit diese Maßnahmen schnell greifen  können, bittet die Geschäftsführung darum, dass betroffene Mieter möglichst  frühzeitig Kontakt aufnehmen. Außerdem können Mieter, die ihre Wohnung  gekündigt haben, diese Kündigung wieder rückgängig machen, wenn ein Umzug  derzeit nicht möglich ist. Dies gilt jedoch nur, wenn die Wohnung nicht bereits  wieder vermietet wurde.
Hilfe für Gewerbemieter und  Kleinunternehmer
Gerade  bei kleinen Gewerbetreibenden brechen derzeit die Einnahmen weg. Die ABG  unterstützt deshalb ihre Gewerbemieter mit kulanten Stundungsregelungen und  individuellen Entlastungsangeboten. Auch hier werden betroffene Mieter gebeten,  schnellstmöglich Kontakt aufzunehmen.