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27.01.2005

Ulrich Caspar MdL: Hessen fördert Beseitigung baulicher Hindernisse in Wohnungen für Menschen mit Behinderungen

Wie der Frankfurter Landtagsabgeordnete Ulrich Caspar (CDU) mitteilte, unterstütze das Land Hessen die Beseitigung baulicher Hindernisse in Wohnungen von Menschen mit Behinderungen auch im Jahr 2005.

Dies habe ihm der Hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel auf Anfrage mitgeteilt.

„Menschen mit Behinderungen leben oft in Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurechtkommen. Sie sind auf Hilfe Dritter angewiesen“, so Caspar. So versperrten beispielsweise Stufen und Schwellen oftmals den Weg zum Haus. Auch der Platz, um sich in der Wohnung zu bewegen, ist häufig zu eng und Türdurchgänge zu schmal. Toiletten und Bäder seien für behinderte Menschen vielfach ohne fremde Hilfe kaum nutzbar.

Seit dem Jahre 2002 seien nach Auskunft des Landtagsabgeordneten im Haushalt jährlich Mittel für die Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld enthalten. Das Land gewähre einen Zuschuss, der bei Mietwohnungen bis zu 80 Prozent der Maßnahmekosten und bei einer vom Eigentümer oder einem Angehörigen genutzten Wohnung bis zu 50 Prozent betragen könne, so Caspar. Mieter seien selbst antragsberechtigt, wenn sie die Maßnahme mit Einverständnis des Vermieters selbst finanzieren. „Förderungsfähig sind bereits Maßnahmekosten ab 1.000 Euro“, erklärte der Landtagsabgeordnete. Denn auch mit kleinen baulichen Veränderungen könne Menschen mit Behinderungen schon sehr wirksam geholfen werden, sagte Caspar. Damit werde Menschen mit Behinderungen vielfach die Möglichkeit gegeben, trotz ihrer Behinderung in der vertrauten Umgebung zu leben. Die Städte und Landkreise in Hessen erhielten dieser Tage die Mittelzuweisung um sie für die entsprechenden Maßnahmen einzusetzen, erläuterte Caspar.

„Interessierte Bürger können bei den Wohnungsbauförderungsstellen des Magistrats ihren Bedarf anmelden“, erklärte Caspar. „Da die Landkreise und Städte bis Ende Februar 2005 den Bedarf an das Hessische Wirtschaftsministerium gemeldet haben müssen, sollten sich die Bürger bis zum 15. Februar an die Wohnungsbauförderungsstellen wenden“, empfahl der CDU-Abgeordnete. Für die Stadt Frankfurt am Main sei dies die Wohnungsbauförderungsstelle der Stadt Frankfurt am Main, Braubachstraße 15, 60311 Frankfurt am Main.




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