27.09.2005
Gewerbegebiet: Verkehr hat Vorfahrt
Die Entwicklung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße hat bei der Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat 7 im April dieses Jahres für Unmut bei den Bürgern und Ortspolitikern gesorgt.
Jetzt hat der Magistrat in einem Bericht Detailfragen beantwortet. Die Bedingung, das Gewerbegebiet nur dann zu erweitern, wenn die Ortsumfahrung fertig gestellt ist, sei mittlerweile Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Die Vorgabe könne allerdings erst dann umgesetzt werden, so der Magistrat, wenn das Stadtparlament den Gesamtverkehrsplan beschlossen hat.
Die geforderte Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße zur Erschließung des bereits bebauten Geländes ist in die Planungen aufgenommen worden. Denn die zukünftige Nutzung lasse «ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen erwarten», das über das vorhandene Straßennetz nicht mehr abzuwickeln sei. Die verlängerte Ludwig-Landmann-Straße werde aber nicht an den Tiefbrunnen vorbeigeführt. Zur Erschließung reiche, so die Planer, eine Verlängerung nur bis etwa in Höhe des Wirtschaftsweges zwischen dem Brunnengelände und dem Umspannwerk West. Regelzufahrt ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße soll dann die verlängerte Ludwig-Landmann-Straße werden. Die Stierstädter Straße und der Schönberger Weg können aber nicht von der Heerstraße abgehängt werden, wie es Ortsbeirat und Anwohner forderten.
Die Forderung, die Straße Steinbacher Hohl an die zukünftige Umgehungsstraße nicht anzubinden, könne in diesem Planungsstadium noch nicht entschieden werden. Für die weiteren Planungen sei aber auf jeden Fall maßgeblich, dass die Steinbacher Hohl an einem Krankenhausgebiet vorbeiführe und insoweit nur sehr begrenzt Kraftfahrverkehr aufnehmen könne.
Mit der Entwicklung des Gebietes sollen auch jene Betriebe an der Heerstraße gehalten werden, die dort bereits tätig seien. Soweit es sich um private Betriebe auf privaten Grundstücken handele, habe der Magistrat aber «nur sehr begrenzt Möglichkeiten, auf die verhandelnden Parteien Einfluss zu nehmen». Betriebe auf derzeit städtischen Grundstücken hätten dagegen Anspruch auf Ersatz. Im Einzelfall müsse geprüft werden, in welchem Umfang.
Ein von Anwohnern befürchtetes Zuparken der Straßen schließt die Verwaltung aus. Aus bisherigen Erfahrungen sei bekannt, dass Betreiber von Versorgungsmärkten «eher mehr Stellplätze bereitstellen, als nach der Stellplatzsatzung gefordert». Das Gesamtkonzept für den ersten Abschnitt des Gewerbegebiets solle auch Ersatz und Verlagerung für die bislang vorhandenen Parkplätze/Garagen berücksichtigen. Die Stellplätze an der Heerstraße entlang des Grundstücks Heerstraße 136 – das Vodafone-Areal, ehemals Hartmann & Braun – «werden mit dem Umbau der Heerstraße neu geordnet, da bisher parkende Fahrzeuge teilweise auf der Grundstücksfläche der Firma Vodafone stehen». Auf diesem Areal sollen nach den Vorstellungen des Eigentümers zwei Versorgungsmärkte entstehen. Der Magistrat unterstütze entsprechende Planungen, da die Märkte der Nahversorgung der umliegenden Wohnquartiere dienen. Mietflächen für kleinere Geschäfte seien denkbar, soweit auch sie der Nahversorgung dienen. Die Stadt ist aber hierbei auf private Initiative angewiesen. Mit öffentlichem Recht sei die Forderung nicht durchzusetzen.
Die Frage nach der Verlängerung der U-Bahn-Linie 6 bis zum Praunheimer Weg bedürfe noch eingehender Prüfung. Denn der Nutzen eines derartigen Ausbaus könne noch nicht abgeschätzt werden, weil die Arbeitsplatzdichte im zukünftigen Gewerbegebiet «wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme» habe. Da aus heutiger Sicht die Prognosen dazu noch erheblichen Schwankungen unterlägen, sei es noch zu früh, in vertiefende Untersuchungen einzusteigen. Die Planungen berücksichtigen aber vorsorglich Flächen für die Regionaltangente West und die Verlängerung der U 6. (sö)
Der Ortsbeirat 7 (Praunheim, Rödelheim, Hausen, Westhausen, Industriehof) hat öffentliche Sitzung ab 19.30 Uhr in der Gemeinde St. Raphael, Ludwig-Landmann-Straße 365.
zurück
|