11.01.2007
Wetten: Büros öffnen wieder
Trotz Verfügung, Zwangsgeld, Urteilen Von Thomas J. Schmidt
Verfügung der Stadt hin, Gerichtsurteile her: Noch immer gibt es rund 30 Wettbüros in Frankfurt. Manche, die bereits geschlossen hatten, öffnen sogar wieder.
Zum Beispiel in Praunheim. Das Werbeschild ist noch mit Plastikfolie abgedeckt, doch die Schaufensterwerbung mit der eher unauffälligen Schrift weist auf ein Wettbüro hin. Drinnen stehen ein paar Tische, Stühle, ein Kaffeeautomat. Das könnte im Zweifel als Caféteria durchgehen. Die zwei jungen Damen hinter dem Tresen vermitteln jedoch Sportwetten an „Kick tip“, einen österreichischen Wettanbieter. Der Einsatz beginnt bei 1,50 Euro. Bei vier Euro Wetteinsatz erhält man maximal 123 Euro ausgezahlt.
Seit einigen Tagen hat das Wettbüro wieder geöffnet. Der Inhaber hatte bereits geschlossen, auf Anraten seiner Anwälte. Mit dem jetzigen Wettbetrieb habe er nichts zu tun, sagt er. „Ich vermittle nur das Ladenlokal, das Geschäft führt jemand anders.“
Das erinnert an das Märchen vom Hasen und dem Igel. Doch Ordnungsdezernent Boris Rhein (CDU) will nicht zusehen. „Das Ordnungsamt schickt jemand vorbei“, kündigte er an. „Das kann ja wohl nicht sein.“ Die Stadt Frankfurt sei streng im Umgang mit den illegalen Wettanbietern, erst recht, nachdem jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Vorgehen der Stadt bestätigt hat.
Im vergangenen halben Jahr haben 55 Betreiber ihre Wettbüros freiwillig aufgegeben. In 15 Fällen wurde das Lokal vom Ordnungsamt geschlossen und versiegelt. In einem halben Jahr, betont der Ordnungsdezernent, gebe es in Frankfurt keine illegalen Wettanbieter mehr.
Dass einige der bereits geschlossenen Büros wieder öffnen, und sei es nur für ein paar Tage oder Wochen, will Rhein nicht hinnehmen. „Leider haben wir nicht genug Personal, um flächendeckend zu kontrollieren. Aber wenn wir etwas erfahren, geht es schnell.“
Für die Inhaber bedeutet dies: Die Ordnungsverfügung wird erneuert, bewehrt mit einem Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro, wie Magistratsdirektor Gernot Weller vom Rechtsamt erläutert. „25 000 Euro pro Fall – das geht ins Geld“, sagt Weller. „Die Stadt kann ihre Interessen schon durchsetzen.“ Auch wenn es nicht darauf ankomme, die Inhaber, die ihre Existenz verlieren, noch strafrechtlich zu belangen.
Allerdings ist es relativ schwierig, ein Geschäft zu schließen. Das geht nur, wenn darin ausschließlich Wetten vermittelt werden. Werden dagegen Zeitungen verkauft oder Kaffee ausgeschenkt, gilt es als Mischbetrieb. Dann muss das Ordnungsamt in jedem Einzelfall nachweisen, dass Wetten vermittelt worden sind.
Das Ordnungsamt schickt seit einem halben Jahr Verfügungen an die Wettbüros. Die meisten der kleinen und mittelständischen Unternehmer haben gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt. Nach dem Urteil aus Kassel, das jetzt bekannt wurde, sieht sich der Ordnungsdezernent jedoch voll bestätigt.
Bis gestern sind in Frankfurt insgesamt 167 Betriebe überprüft worden. In 99 von ihnen wurden die beanstandeten Sportwetten vermittelt. 95 von ihnen erhielten Untersagungsverfügungen, vier sind noch in Bearbeitung. Da von den 99 Wettannahmestellen inzwischen 70 geschlossen haben, gibt es offiziell noch 29 private Wettvermittler in Frankfurt. In 44 Fällen wurden in den vergangenen sechs Monaten Zwangsgelder eingetrieben.
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