16.01.2007
Galgenfrist für Wettbüro
Das wieder eröffnete Wettbüro in Praunheim (wir haben berichtet) hat eine Galgenfrist von einer Woche erhalten.
Am Freitagabend und noch einmal gestern Nachmittag waren Kräfte des Ordnungsamtes in dem vor einigen Monaten geschlossenen Wettbüro gewesen. „Wir haben bestätigen müssen, dass das Büro wieder geöffnet hat und die Gelegenheit gegeben war, Wetten zu vermitteln“, sagte Klaus Diekmann, Leiter der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im Ordnungsamt. Daraufhin wurde am Montag die Aufforderung ausgehändigt, das Lokal zu schließen. Die Betreiber haben jetzt eine Woche Zeit, Widerspruch einzulegen. Nach einer Woche muss das Wettbüro geschlossen sein, oder es werden Zwangsgelder fällig.
Für das Ordnungsamt ist dies kein besonderer Fall. „Dieses Schreiben haben wir schon 100 Mal ausgehändigt“, sagte Diekmann. Der einzige Unterschied: Erstmals wurde ein bereits geschlossenes privates Wettbüro von einem anderen Betreiber wieder eröffnet.
Dies ändert jedoch nichts am Vorgehen des Amts. „Es ist ein ganz normaler Verwaltungsvorgang. Wenn, wie hier, ein neuer Betreiber dahinter steht, müssen wir ihm die selben rechtlichen Möglichkeiten einräumen wie jedem anderen.“ (tjs)
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