25.09.2008
Kein B-Plan für Praunheim
Auch der zweite Versuch des Ortsbeirates 7, für den Praunheimer Ortskern einen gültigen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, ist gescheitert. Der Magistrat hält ein solches Regelwerk anders als das Stadtteilparlament einfach nicht für nötig. Erhaltungssatzung und Baugesetzbuch genügen nach Meinung der Ämter, um Bausünden im alten Ortskern gar nicht erst zuzulassen.
Genau das bezweifelt der zuständige Ortsbeirat 7 (Hausen, Industriehof, Rödelheim, Westhausen, Praunheim) und hat vor einigen Monaten nochmals darauf insistiert, dass die Stadt bis Ende des Jahres den Entwurf eines Bebauungsplanes vorlegt. Auf dem Gebiet zwischen den Straßen Alt-Praunheim und An der Praunheimer Mühle solle genauer festgeschrieben werden, was und wie hoch dort gebaut werden darf – bevor Investoren ihre Pläne auf den Tisch gelegt haben und die Stadt nur noch reagieren kann.
Begründet haben die Parteien die Notwendigkeit für einen solchen Plan vor allem damit, dass im Praunheimer Ortskern demnächst einige Baugrundstücke frei werden. Nämlich dann, wenn die Praunheimer Werkstätten ihren Traditionssitz an der Praunheimer Mühle verlassen. Deren Chef Wolfgang Rhein hatte gerade jetzt anlässlich der Jubiläumsfeiern nochmals bekräftigt, dass die Werkstätten ausziehen werden, weil der Standort im Ortskern zu klein geworden ist. Was danach kommt, weiß noch niemand.
Doch einige Praunheimer fürchten Schlimmes. Sie sehen architektonisch unpassende Neubaugebiete neben der historischen Bebauung wachsen, deren Größe und Nutzung nicht durch die Baumaße der Umgebung, sondern nach den Wünschen der Investoren vorgegeben werden. Für den Ortsbeirat unakzeptabel. «Neuplanungen haben sich den Bedürfnissen und Wünschen der ansässigen Bevölkerung und nicht den Gewinnmaximierungsabsichten möglicher Investoren anzupassen», hatte der Ortsbeirat in seinem Antrag erklärt. Misstrauisch sind die Praunheimer auch deshalb, weil ihrer Meinung nach schon so manche Genehmigung für Neubauten erteilt wurde, die nicht zur Verschönerung des Stadtteils beigetragen hätten. Man denke nur an die laute Kritik gegen die Neubebauung neben der Zehntscheune.
Zum Wunsch nach dem Bebauungsplan und der darin verstecken Kritik sagt der Magistrat nicht ausdrücklich Ja und nicht ausdrücklich Nein. Aber er wird den Bebauungsplan nicht in Auftrag geben. Denn um zu große, zu hässliche oder zu dicht gestellte Neubauten zu verhindern, gäbe es ja den Paragraf 34 im Baugesetzbuch. «Hiernach müssen sich alle Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen», erklärt seinerseits der Magistrat dem Stadtteilgremium.
Außerdem gibt es ja noch die Erhaltungssatzung, die gestalterische Richtlinien für mögliche Um- und Neubauten im Ortskern festsetzt. Allerdings: Der bisherige Standort der Praunheimer Werkstätten ist aus dessen Zuständigkeit herausgenommen, auch die Häuser im Norden der Werkstätten gehören ausdrücklich nicht dazu.
Sollten sich dort in den nächsten Jahren Pläne ergeben, so versichert der Magistrat den Praunheimern, werden Vertreter der zuständigen Ämter diese wie gewohnt frühzeitig im Ortsbeirat vorstellen. (ing)
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